Intelligenter Tachographen GEN2 V2
An der Sitzung vom 9. Juni 2023 hat der Bundesrat die Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) beschlossen. Dazu gehören noch weitere Anpassungen der Schweizer Vorschriften an das internationale Recht. Die Vorschriften traten am 15.07.2023 in Kraft.
Der Ursprung dieser Einführung liegt im Mobilitätspaket I der EU, das bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Strassenverkehr zum Ziel hat.
Erfahren Sie auf dieser Seite, was sich ändert und was es zu beachten gilt.
Was ändert sich - Zeitplan
Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen seit dem 21.8.2023 mit dem intelligenten Fahrtschreiber (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden.
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor, die bis Ende 2024 in grenzüberschreitend operierenden Fahrzeugen durchgeführt werden müssen.
Die Nachrüstung der 1. Generation intelligenter Tachographen muss bis 20. August 2025 vollzogen sein.
Damit Sie den Zeitplan im Auge behalten können, haben wir Ihnen alles in einer Infografik zusammengestellt, die Sie über den Button aufrufen können.
Hintergrund &
Gesetz
Erste Anpassungen hinsichtlich des EU-Mobilitätspakets 1 sind in der Schweiz schon in Kraft. Mit dem Bundesratsentscheid vom Juni geht es nun einen Schritt weiter.
»Erfahren Sie mehr zum Mobilitätspaket 1
Weitere Informationen zur Einführung des intelligenten Fahrtschreibers GEN2 V2 finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Strassen (ASTRA) mit einem Klick auf den untenstehenden Link.
Downloadlösungen
Nicht alle Downloadlösungen sind mit dem neuen Tachographen kompatibel. Einige benötigen ein Update:
- Der Downloadkey PRO S ist kompatibel zum DTCO 4.1, die Software benötigt jedoch ein Update.
- Der TDOne benötigt ein kostenpflichtiges Update. Danach ist auch er mit dem DTCO 4.1 kompatibel.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Downloadlösung DTCO 4.1 ready ist. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Wir klären Ihre Bedürfnisse gern mit Ihnen ab.
ARV-Auswertelösung
Schlussendlich gilt es, die ARV-Behördenlösung TachoPlus für den intelligenten Tachographen GEN2 V2 fit zu machen. Diese Version ist ab 21.08.2023 verfügbar.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Fahrerkarten
Zum GEN2 V2 Tachographensystem gehören auch neue Fahrtschreiber-Karten mit mehr Speicherplatz. Sie werden vom ASTRA ausgegeben und stehen vor dem 21. August 2023 zum Versand bereit.
Da der DTCO 4.1 abwärtskompatibel ist, können die Version-1-Karten weiterhin bis zum Ablaufdatum verwenden.
Downloadlösungen
Nicht alle Downloadlösungen sind mit dem neuen Tachographen kompatibel. Einige benötigen ein Update:
- Der Downloadkey PRO S ist kompatibel zum DTCO 4.1, die Software benötigt jedoch ein Update.
- Der TDOne benötigt ein kostenpflichtiges Update. Danach ist auch er mit dem DTCO 4.1 kompatibel.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Downloadlösung DTCO 4.1 ready ist. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Wir klären Ihre Bedürfnisse gern mit Ihnen ab.
ARV-Auswertelösung
Schlussendlich gilt es, die ARV-Behördenlösung TachoPlus für den intelligenten Tachographen GEN2 V2 fit zu machen.
Kontrollieren Sie Daten, die vom DTCO 4.1 erhoben wurden, benötigen auch Sie die aktuelle TachoPLus Software. Diese Version ist ab 21.08.2023 verfügbar.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Wir klären gemeinsam, welche Updates Sie benötigen.
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor, die bis Ende 2024 in grenzüberschreitend operierenden Fahrzeugen durchgeführt werden müssen.
Die Nachrüstung der 1. Generation intelligenter Tachographen muss bis 20. August 2025 vollzogen sein.
Damit Sie den Zeitplan im Auge behalten können, haben wir Ihnen alles in einer Infografik zusammengestellt, die Sie über den Button aufrufen können.
Die Umsetzung der Vorschriften aus dem EU-Mobilitätspaket I dürfte sich nicht nur auf die Nachfrage nach Einbau, Kalibrierung, Reparatur und Prüfung von Fahrtenschreibern auswirken. Auch der Prüfprozess selbst wird Veränderungen erfahren.
In welchem Umfang und wann genau der «Run» auf die Werkstätten für Aus-, Um- oder Nachrüstungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen kommen wird, ist selbst für Experten heute schwer abschätzbar.
Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen ab dem 21.8.2023 mit dem intelligenten Fahrtschreiber (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden.
Erfahren Sie hier mehr über den Zeitplan der Einführung und wann auch Sie davon betroffen sind.
Hintergrund & Gesetz
Erste Anpassungen hinsichtlich des EU-Mobilitätspakets 1 sind in der Schweiz schon in Kraft. Mit dem Bundesratsentscheid vom Juni geht es nun einen Schritt weiter.
»Erfahren Sie mehr zum Mobilitätspaket 1
Weitere Informationen zur Einführung des intelligenten Fahrtschreibers GEN2 V2 finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Strassen (ASTRA) mit einem Klick auf den untenstehenden Link.
Der DTCO 4.1 wurde entwickelt, um den gesetzlichen Vorgaben des Mobilitätspakets 1 zu entsprechen. Das Bedienkonzept bleibt erhalten, sodass Fahrerinnen und Fahrer sich kaum umstellen müssen. Für Fahrzeuge, die international unterwegs sind, erleichtert der DTCO 4.1 den reibungslosen Grenzübergang, da er diesen automatisch erfasst und der bisher notwendige Zwischenstopp entfällt.
Die wichtigsten Neuerungen des DTCO 4.1
GNSS-Positionsbestimmung: Mit der gesetzlich vorgeschriebenen GNSS-Schnittstelle und der integrierten, empfangssicheren Antenne kann der neue intelligente Tachograph
- die Position über Galilei OSNMA authentifizieren
- Grenzübertritte automatisch erkennen und aufzeichnen
- automatisch alle 3 Stunden (kumuliert) die Positon aufzeichnen
- Positionen für Be- und Entladevorgänge vorschlagen und somit die manielle Eingabe erleichtern
Bluetooth/ITS: Über das integrierte Bluetoothmodul mit der ITS-Schnittstelle (Intelligent Transportation System) kann bequem für die Verbindung zu Tachopraphen-Apps auf Mobiltelefonen eingesetzt werden.
- Auslesen und Steuern des Tachographen über externe Geräte oder Smartphone.
Software- und Kartenupdates: Der Intelligente Tachograpg GEN2 V2 kann per Updates aktualisiert und so auf den gesetzlich vorgeschriebenen Stand gebracht werden, ohne dass das Gerät getauscht werden muss.
Häufig gestellte Fragen zur
Einführung des intelligenten Tachographen DTCO 4.1
Ist der Tachograph DTCO 4.1 bereits zugelassen?
Continental VDO hat Mitte Juni die Zulassung für den Tachographen DTCO 4.1 erhalten.
Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird.
Welche Regelungen gelten nun ab dem 21. August 2023?
- Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen ab dem 21.8.2023 mit dem intelligenten Fahrtschreiber (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden.
- Schweizer Sonderregelung: Zwischen dem 21.8.2023 und 31.5.2024 neu zugelassene Fahrzeuge mit GEN2V1-Tachographen müssen bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach 24 Monaten auf den GEN2V2-Fahrtenschreiber umgerüstet. werden.
- Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen-Versionen eine gestaffelte Nachrüstpflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Zeitplan.
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Der Downloadkey PRO S ist kompatibel zum DTCO 4.1, die Software benötigt jedoch ein Update.
Der TDOne benötigt ein kostenpflichtiges Update. Danach ist auch er mit dem DTCO 4.1 kompatibel.
Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Wir klären Ihre Bedürfnisse gerne mit Ihnen ab.
Das Mobilitätspaket I umfasst verschiedene neue Regelungen in den Bereichen der Entsendung von Berufskraftfahrern, des Zugangs zum Markt und zum Beruf sowie der Sozialvorschriften. Ziel ist es, die Grundlagen für einen zukünftig sicheren, effizienteren und sozial verantwortungsvolleren Strassentransportsektor zu schaffen. Zusätzlich werden unklare Vorschriften beseitigt, die in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Rechtsauslegungen und Durchsetzungspraktiken geführt haben, und somit für EU-weite Rechtsklarheit gesorgt.