Einführung des intelligenten Tachographen GEN2 V2
An der Sitzung vom 9. Juni 2023 hat der Bundesrat die Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) beschlossen. Dazu gehören noch weitere Anpassungen der Schweizer Vorschriften an das internationale Recht. Die Vorschriften traten am 15.07.2023 in Kraft.
Der Ursprung dieser Einführung liegt im Mobilitätspaket I der EU, das bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Strassenverkehr zum Ziel hat.
Erfahren Sie auf dieser Seite, was sich ändert und was es zu beachten gilt.
Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen ab dem 21.8.2023 mit dem intelligenten Fahrtschreiber (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden.
Erfahren Sie hier mehr über den Zeitplan der Einführung und wann auch Sie davon betroffen sind.
Welche Ausrüstung braucht die Werkstatt?
Die Einführung des intelligenten Tachographen GEN2 Version 2 bringt auch Veränderungen im Prüfprozess mit sich. Nachrüstungen stehen bevor. Das VDO WorkshopTab2 mit neuen Funktionen hilft bereits heute durch die Erfassung richtiger Konfigurationen. Was kann es noch?
DTCO 4.1
Die zweite Version der intelligenten Tachographen wurde um besondere Sicherheitsmechanismen erweitert. Damit entsprechen sie den Änderungen der Verordnung (EU) 2016/799 gemäss Durchführungsverordnung (EU) 2021/1288) vollumfänglich.
Was sich geändert hat und welche Vorteile und Verpflichtungen das mit sich bringt, lesen Sie hier.
Hintergrund & Gesetz
Erste Anpassungen hinsichtlich des EU-Mobilitätspakets 1 sind in der Schweiz schon in Kraft. Mit dem Bundesratsentscheid vom Juni geht es nun einen Schritt weiter.
»Erfahren Sie mehr zum Mobilitätspaket 1
Weitere Informationen zur Einführung des intelligenten Fahrtschreibers GEN2 V2 finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Strassen (ASTRA) mit einem Klick auf den untenstehenden Link.
Hauptziele des EU-Mobilitätspakets 1
- Mehr Fairness und Wettbewerb im europäischen Güterkraftverkehrsmarkt, wodurch der faire Wettbewerb zwischen den Unternehmen gefördert und gegen sogenannte Briefkastenfirmen vorgegangen wird.
- Bessere Arbeitsbedingungen für Fahrer, insbesondere gerechtere Löhne; hinzu kommen flexiblere Lenk- und Ruhezeiten. So können die Fahrer in regelmäßigen Abständen in ihr Herkunftsland zurückkehren.
- Effizientere Umsetzung aller EU-Rechtsvorschriften, die die folgenden Themen betreffen:
- Die vom Tachographen zu erfassenden Daten.
- Welche Fahrzeuge mit Tachographen auszustatten sind.
- Einhaltung der Vorschriften für das Be- und Entladen.
Problemlösung mit dem digitalen Tachographen
Heute ist der Tachograph ein Werkzeug, mit dem die Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern aufgezeichnet werden. Er ist ein zuverlässiges und eindeutiges Messinstrument für die Verkehrspolitik. Moderne Technik und ein automatisierter Datenaustausch tragen dazu bei, ein verkehrspolitisches Problem zu lösen. Um volle Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen die Daten aller Nutzer absolut zuverlässig sein, Trusted Data. Der intelligente Tachograph erfüllt künftig die Rolle des universell vertrauenswürdigen Lieferanten von Daten aus dem Nutzfahrzeug. Aber nicht nur die Verkehrspolitik profitiert von seinen Daten, auch Unternehmen können damit neue Dienste und Geschäftsmodelle etablieren. Dank dieser Technologie ist es viel einfacher, Bussgelder zu vermeiden und die täglichen Aufgaben zu vereinfachen, was Zeit und Geld spart.
Was wurde in der Schweiz schon übernommen?
Anpassungen der ARV1
Ende 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Chauffeurverordnung anzupassen und hat damit gleichwertige Regelungen mit der EU zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten von Berufsfahrerinnen und -fahrern geschaffen. Damit können Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen im grenzüberschreitenden Verkehr erreicht sowie Vollzugsprobleme und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Zudem sollen sie die Arbeitsbedingungen der Chauffeusen und Chauffeure verbessern. Die Änderungen betreffen vor allem neue Möglichkeiten für den Bezug von Ruhezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr und das Abweichen von den Lenkzeiten in ausserordentlichen Situationen.
Link zu PDF Anpassungen ARV1
Ländereintrag bei Grenzüberschreitung
Seit dem 2. Februar 2022 müssen bei Fahrten mit Fahrzeugen mit digitalen Fahrtschreibern (ohne Positionsbestimmungsdienst) die Grenzübertritte manuell eingegeben werden. Bei Fahrten mit Fahrzeugen mit analogen Fahrtschreibern müssen ab 31. Dezember 2024 die Einlageblätter der letzten 56 und nicht mehr nur der letzten 28 Tage mitgeführt werden.
Welche weiteren Änderungen stehen bevor?
Unternehmen, die im internationalen Güterverkehr tätig sind, haben bis spätestens Ende 2024 Zeit, um den intelligenten Tachographen der Version 2 in ihren Fahrzeugen nachzurüsten., soweit diese noch über ein «älteres» Gerät verfügen. Lesen Sie hier [LINK] mehr zum Ablauf und Zeitplan.
Welche Pflichten entstehen für Sie als Fuhrparkhalter?
Häufig gestellte Fragen zur Einführung der Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers
Welche Folgen hat diese Einführung für Sie als Werkstatt?
Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor, die bis Ende 2024 in grenzüberschreitend operierenden Fahrzeugen durchgeführt werden müssen.
Die Nachrüstung der 1. Generation intelligenter Tachographen muss bis 18. August 2025 vollzogen sein. VDO Prüfgeräte wie das WorkshopTab 2 helfen bereits heute durch die Erfassung richtiger Konfigurationen. So können entsprechende Nachrüstungen rechtzeitig durchgeführt werden.
Lesen Sie auf der Zeitplan-Seite mehr zum Ablauf und planen Sie für zukünftige Umrüstungen Zeit ein.
Nach den Sommerferien werden die ersten Schulungen durchgeführt. Sie erfahren dazu mehr in unserem Kursprogramm.
Braucht es am WorkshopTab eine Anpassung?
Für die Prüfung der intelligenten Fahrtschreiber GEN2 V2 braucht es das Lizenz-Paket 4.9. Darin enthalten sind alle für den Prüfprozess notwendigen neuen Funktionen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten.
Ist der Tachograph DTCO 4.1 bereits zugelassen?
Continental VDO hat Mitte Juni die Zulassung für den Tachographen DTCO 4.1 erhalten.
Damit steht einer rechtzeitigen Auslieferung des intelligenten Tachographen der zweiten Version nichts mehr im Weg, bevor dieser ab dem 21. August 2023 in neu zugelassenen Nutzfahrzeugen verpflichtend wird.
Was ändert sich an den Karten?
Zum Tachographensystem GEN2 V2 gehören auch neue Fahrtschreiber-Karten mit mehr Speicherplatz. Sie werden vom ASTRA ausgegeben und stehen vor dem 21. August 2023 zum Versand bereit.
Da der DTCO 4.1 abwärtskompatibel ist, können Sie weiterhin Ihre Karte der Version 1 verwenden (bis zum Ablaufdatum).
Weitere Informationen zu diesem Thema können beim ASTRA eingeholt werden.
Was für Regelungen gelten nun ab dem 21. August 2023
- Neu zugelassene, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3.5 t müssen ab dem 21.8.2023 mit dem intelligenten Fahrtschreiber (GEN2) der zweiten Version ausgerüstet werden.
- Schweizer Sonderregelung: Zwischen dem 21.8.2023 und 31.5.2024 neu zugelassene Fahrzeuge mit GEN2V1-Tachographen müssen bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach 24 Monaten auf den GEN2V2-Fahrtenschreiber umgerüstet. werden.
- Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen-Versionen eine gestaffelte Nachrüstpflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Zeitplan:
Das Mobilitätspaket I umfasst verschiedene neue Regelungen in den Bereichen der Entsendung von Berufskraftfahrern, des Zugangs zum Markt und zum Beruf sowie der Sozialvorschriften. Ziel ist es, die Grundlagen für einen zukünftig sicheren, effizienteren und sozial verantwortungsvolleren Strassentransportsektor zu schaffen. Zusätzlich werden unklare Vorschriften beseitigt, die in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten zu unterschiedlichen Rechtsauslegungen und Durchsetzungspraktiken geführt haben, und somit für EU-weite Rechtsklarheit gesorgt.