Gesetzespflicht Tachograph
Als nationaler Distributor von Continental VDO vertritt Mobatime den Marktführer im Bereich Tachographen in der Schweiz.
Damit Sie Ihre Fahrzeug- und Fahrerdaten auslesen, speichern und archivieren können, bieten wir Ihnen eine gesetzeskonforme Schweizer Lösung – egal wie gross Ihr Fuhrpark ist.
Vorschriften für das digitale Fahrtschreiber-System
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS Artikel 100 Absatz 1) regelt, welche Fahrzeuge mit einem digitalen oder analogen Fahrtschreiber ausgerüstet werden müssen. In der Verordnung für Arbeits- und Ruhezeit ist die Bedienpflicht des Fahrtschreibers, das Datenhandling und die Auswertepflicht der Tachographendaten festgelegt.
Fahrer und Unternehmer sind gleichermassen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Geldbussen. Folgende Pflichten gilt es einzuhalten:
- Daten aufzeichnen und sichern
- Daten downloaden
- Daten auswerten und archivieren
Mit Mobatime haben Sie den richtigen Partner, um der Gesetzespflicht rund um den Fahrtenschreiber nachzukommen.
Digitale Tachographen sind in der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Pflicht. Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht muss mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Die digitalen Tachographen der millionenfach bewährten VDO DTCO-Serie zeichnen Fahrer- und Fahrzeugdaten akkurat auf. Sie bilden damit das Herz des modernen Flottenmanagements.
Die lückenlose und ordnungsgemässe Dokumentation der aufgezeichneten Fahrer- und Fahrzeugdaten stellt sicher, dass Sie die arbeits-, sozial- und verkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die Pflicht zur Dokumentation umfasst:
- Die Daten der Fahrerkarten müssen spätestens alle 21 Tage ausgelesen und archiviert werden
- Die Fahrzeugdaten müssen spätestens alle drei Monate ausgelesen und archiviert werden
- Die so archivierten Daten müssen zudem auf einem separaten Datenträger gesichert
Ganz egal welche Grösse Ihr Fuhrpark hat, wir haben die richtige Lösung für den Download der Fahrzeug- und Fahrerdaten. Wählen Sie zwischen der automatisierten Variante via GSM, der stationären oder der mobilen Variante. Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten:
Mobil - DLK PRO S
Der Download Key Pro S macht es möglich: Massenspeicherdaten des digitalen Tachographen sowie Daten der Fahrerkarte einfach und komfortabel herunterladen.Stationär – SmartTerminal
Mit dem VDO SmartTerminal erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben zur Auslesung und Archivierung der Fahrer- und Fahrzeugdaten. Dabei verfügt es dank seiner 32 GB SD-Card über nahezu unbegrenzte Kapazitäten für die Speicherung dieser Daten.
Fernauslesung – DLD Wide Range
Das DLD Wide Range ist eine mit dem intelligenten digitalen Tachographen gekoppelte Hardware. Die Fahrzeug- und Fahrerkartendaten aus dem Tachographen werden automatisch via Mobilfunknetz (GSM) an eine zentrale Stelle übermittelt.Auswertung und Archivierung
Das Sammeln, Auswerten und Archivieren der Tachographendaten unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Die Auswerte- und Archivierungslösung von Mobatime unterstützt Sie dabei, kostbare Zeit zu sparen und Datenlücken zu vermeiden.
Analoge und digitale Daten werden in einem System abgespeichert und archiviert. Das Einlesen der Fahrer- und Unternehmenskarten sowie des Massenspeichers ist einfach, die Handhabung der Software leicht verständlich. Das System erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an ARV 1 und ARV 2 und entspricht zudem den EU-Richtlinien.
- Als National Distributor von Continental VDO verfügen wir über einzigartiges Spezialistenwissen.
- Sie erhalten bei uns alles aus einer Hand: von der Erfassung und den Instrumenten zum Daten-Download bis zur Auswertung und Archivierung der Fahrer- und Fahrzeugdaten.
- Mehr als 3'000 Unternehmen vertrauen auf die Auswerte- und Archivierungslösung von Mobatime.
- Komplettes Sortiment an Download-Instrumenten
- Skalierbare Auswertelösung vom Einzelfahrer bis zu grossen Fuhrparks
- Unsere Spezialisten begleiten Sie bei der Einführung des Archivierungs- und Auswertesystems: von der Beratung über die Installation und die Parametrierung bis hin zur Schulung und Abnahme des Systems.
Häufig gestellte Fragen
Ich habe meine Fahrerkarte verloren bzw. sie ist defekt. Was muss ich tun?
Als Erstes bestellen Sie eine neue Fahrerkarte. Bei Fahrtbeginn und beim Ende der Tätigkeit mit dem Fahrzeug ist je ein Tagesausdruck zu erstellen. Dieser muss auf der Rückseite korrekt mit den fehlenden Angaben beschriftet werden. Die Ausdrucke müssen 28 Tage mitgeführt werden und anschliessend dem Arbeitgeber abgegeben werden.
Achtung: Sollte die Fahrerkarte abgelaufen sein, darf kein Fahrzeug mit digitalem Tachographen gelenkt werden. Fahrerkarten, deren Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, werden vom Kontrollgerät nicht mehr akzeptiert.
Muss die Nummer der Fahrerkarte mit dem Fähigkeitsausweis und dem Führerschein übereinstimmen?
Nein. Nur der Fähigkeitsausweis und der Führerschein müssen die gleiche Nummer haben.
Muss die Abfahrtskontrolle auf der Fahrerkarte ersichtlich sein?
Die Abfahrtskontrolle gehört zur Arbeitszeit. Wenn diese nicht auf der Fahrerkarte ersichtlich ist, muss ein anderes Kontrollmittel die Arbeitszeit dokumentieren.
Muss jeder Fahrer zu Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit das aktuelle Land eingeben?
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 definiert dazu im Artikel 34 Absatz (7) wie folgt: "Der Fahrer gibt in den digitalen Tachographen das Symbol des Landes ein, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beginnt und das Symbol des Landes, in dem er seine tägliche Arbeitszeit beendet." Es muss somit immer das Landessymbol bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eingegeben werden, auch wenn sich das Land nicht geändert hat und/oder die Fahrerkarte über Nacht im Gerät geblieben ist. Eine Regelung, nach der das Landessymbol nur einzugeben ist, wenn sich das Land geändert hat, ist aus den gesetzlichen Vorschriften nicht abzuleiten.
Wann darf ich den Tachograph im Modus "Out of scope" benutzen?
Der Modus "Out of Scope" bedeutet, dass das Fahrzeug ausserhalb des Geltungsbereiches der Verordnung fährt. Dies ist z. B. möglich bei Fahrten ausserhalb von EU-Ländern und kann auch möglich sein bei Fahrten auf nicht öffentlichen Strassen. Dies ist aber möglicherweise interpretationswürdig und wird teilweise von Kanton zu Kanton oder Land zu Land anders bewertet. Wir empfehlen bei Unklarheiten die Kontaktaufnahme mit den lokalen Kontrollbehörden.
Achtung: «Out of scope» bedeutet nicht, dass automatisch ohne Fahrerkarte gefahren werden darf! Auch in diesem Modus ist nur ersichtlich wer gefahren ist, wenn die Fahrerkarte gesteckt ist.