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Zeitplan für die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation (GEN2 V2)

August 2023

EU: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t müssen mit intelligenten Fahrtschreibern der 2. Version ausgestattet sein.

CH: Die zweite Version des intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) wird in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU eingeführt. Neufahrzeuge müssen bei der ersten Inverkehrsetzung ab dem 21. August 2023 mit diesem Fahrtschreiber ausgerüstet sein.

Für Fahrzeuge im Binnenverkehr gilt grundsätzlich keine Nachrüstpflicht. Wird aber von der Schweizer Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dem 21. August 2023 bis am 31. Mai 2024 ein Fahrzeug mit GEN2 V1-Fahrtschreiber zuzulassen, muss dieser bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach 24 Monaten ersetzt werden.

EU: Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t ersetzt werden.

CH: Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen-Versionen eine gestaffelte Nachrüstungspflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig.

Ende 2024
August 2025

EU: Fahrzeuge im grenzüberschreitnenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1 .Version müssen nachgerüstet sein.

CH: Am 18. August 2025 müssen auch die intelligenten Fahrtschreiber der ersten Version (GEN2 V1) ersetzt werden.

EU: Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.5t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgerüstet sein.

CH: Es ist zu erwarten, dass die EU-Regelung zu den über 2.5t-Fahrzeugen auch für die Schweiz gelten wird.

Juli 2026

Bereiten Sie sich schon jetzt auf die vorgeschriebenen Umrüstungen analoger und digitaler Tachographen (Anhang 1B) vor, die bis Ende 2024 in grenzüberschreitend operierenden Fahrzeugen durchgeführt werden müssen.

Die Nachrüstung der 1. Generation intelligenter Tachographen muss bis 20. August 2025 vollzogen sein. Prüfgeräte wie das VDO WorkshopTab 2 helfen bereits heute mit der Erfassung richtiger Konfigurationen. 

Damit Sie den Zeitplan im Auge behalten können, haben wir Ihnen alles in einer Infografik zusammengestellt, die Sie über den Button aufrufen können.

Die Umsetzung der Vorschriften aus dem EU-Mobilitätspaket I dürfte sich nicht nur auf die Nachfrage nach Einbau, Kalibrierung, Reparatur und Prüfung von Fahrtenschreibern auswirken. Auch der Prüfprozess selbst wird Veränderungen erfahren.

Als zertifizierter Einbaupartner stellen Werkstätten sicher, dass sie immer die aktuell passende Prüfinfrastruktur vorhalten.

In welchem Umfang und wann genau der «Run» auf die Werkstätten für Aus-, Um- oder Nachrüstungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen kommen wird, ist selbst für Experten heute schwer abschätzbar.

August 2023

EU: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Zusässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t müssen mit intelligenten Fahrtschreibern der 2. Version ausgestattet sein.

CH: Die zweite Version des intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) wird in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU eingeführt. Neufahrzeuge müssen bei der ersten Inverkehrsetzung ab dem 21. August 2023 mit diesem Fahrtschreiber ausgerüstet sein.

Für Fahrzeuge im Binnenverkehr gilt grundsätzlich keine Nachrüstungsplicht. Wird aber von der Schweizer Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dem 21. August 2023 bis am 31. Mai 2024 ein Fahrzeug mit GEN2 V1-Fahrtschreiber zuzulassen, muss dieser bis spätestens zur ersten Nachprüfung nach 24 Monaten ersetzt werden.

Ende 2024

EU: Die alten analogen/digitalen Fahrtenschreiber müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t ersetzt werden.

CH: Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt für Fahrzeuge mit älteren Tachographen-Versionen eine gestaffelte Nachrüstungspflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 sind analoge und digitale Fahrtschreiber nicht mehr zulässig..

August 2025

EU: Fahrzeuge im grenzüberschreitnenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5t und einem intelligenten Fahrtenschreiber der 1 .Version müssen nachgerüstet sein.

CH: Am 18. August 2025 müssen auch die intelligenten Fahrtschreiber der ersten Version (GEN2 V1) ersetzt werden

Juli 2026

EU: Auch Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.5t müssen mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Version ausgerüstet sein.

CH: Es ist zu erwarten, dass die EU-Regelung zu den über 2.5t-Fahrzeugen auch für die Schweiz gelten wird.

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Zeitplan für die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation

Meilensteine 

Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die nach dem 20. August 2023 in der EU, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien und Nordirland sowie Island neu zugelassen werden, müssen den intelligenten Tachographen (Gen2) der zweiten Version führen.

Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt sind und einen analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation führen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 auf einen intelligenten Fahrtenschreiber (Gen2) der zweiten Version umgerüstet sein.

Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt sind und einen intelligenten Fahrtenschreiber (Gen2) in der ersten Version führen, müssen bis zum 19.August 2025 auf einen intelligenten Fahrtenschreiber (Gen2) der zweiten Version umgerüstet sein.

Ende August 2025 stehen die wiederkehrenden Prüfungen gemäß § 57b StVZO des DTCO® 4.1 an.

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