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Unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Anwendungsbereich

    Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen („VLB“) gelten für sämtliche Leistungen der Mobatime AG („MT“) für Kunden, wie insbesondere die Lieferung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Erbringung von anderen Leistungen. Änderungen und Ergänzungen dieser VLB bedürfen einer Vereinbarung in Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Kunde auf solche verweist.

     

  2. Offerten, Vertragsabschluss

    Soweit nicht abweichend von MT mitgeteilt, beträgt die Offertgültigkeitsfrist 30 Tage. Der Offerte beigelegte Produktbeschreibungen, Schemas, usw. dienen der allgemeinen Information und sind unverbindlich. Die Zusicherung von bestimmten Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. MT behält sich jederzeit Änderungen am Produkt vor, sofern sie die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht beeinträchtigen. Kundenbestellungen werden von MT schriftlich bestätigt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung von MT wird damit rechtsgültig.

     

  3. Lieferung und Installation

    Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. MT ist bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, kann dafür aber keine Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Annahmeverzug des Kunden kann MT bestellte Leistungen auf Gefahr und Kosten des Kunden hinterlegen, oder Dienstleistungen später erbringen, wobei damit verbundene Mehrkosten vom Kunden zu vergüten sind. Installation, Schulung und Inbetriebnahmeleistungen sind in den offerierten Produktpreisen nicht enthalten.

     

  4. Erbringung von Dienstleistungen

    Offerierte Dienstleistungen erbringt MT unter der Aufsicht des Kunden. MT steht für eine getreue und sorgfältige Auftragserfüllung ein. Sie ist berechtigt, fachkundige Dritte zur Ausführung von Leistungen beizuziehen. MT behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen und zugehörigen Unterlagen vor.

     

  5. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

    Soweit die Preise für Produkte oder Leistungen nicht explizit in einer Offerte enthalten sind, gelangen die jeweils gültigen Ansätze gemäss Preisliste von MT zur Anwendung. Bei Wechselkursschwankungen kann MT ihre Preise jederzeit entsprechend anpassen. 

    Die Kosten für Lieferung und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Für Dienstleistungen, welche beim Kunden erbracht werden, werden die entsprechen- den Spesen zusätzlich in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt dabei als Arbeitszeit. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr für Hardware. 

    Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist MT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem Kontokorrentzinssatz für Blankokredite der Zürcher Kantonalbank plus Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche von MT als gefährdet, können weitere Lieferungen und Leistungen von MT ausgesetzt oder von Vorauszahlungen des Kunden abhängig gemacht werden.

    Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleiben gelieferte Produkte im Eigentum von MT, die berechtigt ist, ihren Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Während dieser Zeit ist es dem Kunden untersagt, über die Produkte zu verfügen.

     

  6. Software Lizenzprodukte

    MT erteilt dem Kunden für die von ihm bestellten und bezahlten Softwareprodukte, d.h. eine bestimmte Version von Computerprogrammen, sowie für die zugehörige in der Lieferung enthaltene Dokumentation eine persönliche, nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Lizenz zum Gebrauch für seine eigenen Zwecke im vereinbarten Umfang. Die Software wird dem Kunden ohne Einräumung von Schutzrechten nur zum Gebrauch während der Vertragsdauer überlassen. Es besteht kein Recht auf Auslieferung oder Nutzung des Source Codes (selbst wenn sich dieser, aus welchen Gründen auch immer, beim Kunden befindet). Die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und den Gebrauch der Software und die durch dessen Einsatz angestrebte Problemlösung liegt beim Kunden. Die Software ist nur auf einem von MT empfohlenen Rechner oder Netzwerk einzusetzen. 

    Die Software darf nur zu Archiv- und Sicherungszwecken kopiert werden und sind vom Kunden als solche zu kennzeichnen. Jegliche Umarbeitung oder Dekompilation ist - unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen - untersagt. 

    Der Kunde anerkennt ausdrücklich, keinerlei Schritte zur unrechtmässigen Beseitigung von hardwaremässigen oder softwaremässigen Nutzungslimitierungen zu unternehmen. Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung der Software ist nicht erlaubt. MT hat das Recht, sich unter Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vor Ort von der Einhaltung der Vorschriften über den vertragsgemässen Gebrauch der Software im Betrieb des Kunden selbst oder durch einen beauftragten Dritten (z.B. eine Treuhandgesellschaft) zu überzeugen. Bei Verletzung dieser Bestimmungen ist MT insbesondere berechtigt, die dem Kunden erteilten Nutzungsbefugnisse ohne Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühren zu widerrufen. Für Software von Drittherstellern können ergänzend Bestimmungen des Drittherstellers Anwendung finden.

     

  7. Patente und Urheberrechte

    Der Kunde hat die MT über Ansprüche von Dritten wegen Verletzung von Patenten oder Urheberrechten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihr die Voll- macht zur selbständigen Führung und Beilegung des Rechtsstreites zu erteilen. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt MT die dem Kunden rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzpflichten bis zur Höhe des Verkaufspreises des verletzenden Produktes.

    Wird dem Kunden die Benutzung des Vertragsgegenstandes rechtskräftig unter- sagt, muss MT nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht zur Weiterbenutzung beschaffen, ihn austauschen bzw. so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder den Vertragsgegenstand gegen Rückerstattung des Vertragspreises zurücknehmen.

     

  8. Garantie

    MT leistet Gewähr, dass die von ihr gelieferte Hardware frei von Material- und Her- stellungsfehlern ist, welche den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen. MT wird im Rahmen der vom jeweiligen Hersteller gewährten Produktegarantie allfällige, während der Garantiezeit aufgetretene Material- und Herstellungsfehler, in Abgeltung der Garantieansprüche des Kunden, während seiner Geschäftszeit kostenlos beseitigen, defekte Teile austauschen und die Funktionsfähigkeit wiederherstellen. Transportkosten, Verpackung, Montage- und Demontage- sowie Reisekosten sind nicht Bestandteil der Garantieleistungen von MT. Keine Garantie wird geleistet bei Schäden, die vom Kunden selbst oder von Drittfirmen zu vertreten sind sowie bei ungenügender Wartung oder Missachtung der Betriebsanweisungen und -vorschriften. Keine Verantwortung übernimmt MT für den Verlust von Daten. Auch Datenrekonstruktion fällt nicht unter die Garantie.

    Bei von MT selbst hergestellter Software, werden schriftlich dokumentierte und reproduzierbare Fehler, d.h. Abweichungen gegenüber der schriftlichen Funktionsbeschreibung von MT, welche während der Garantiezeit und unabhängig von der Systemumgebung (Einflüsse von Netz, Umsystemen, Verkabelung) auftreten, innerhalb angemessener Frist, kostenlos behoben. MT behält sich das Recht vor, anstelle von Nachbesserungsarbeiten, dem Kunden eine Folgeversion der Software zu liefern oder eine Umgehungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

    Garantieansprüche für Software von Drittherstellern richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Drittherstellers.

    Die Garantiedauer beginnt mit der Lieferung der Artikel und richtet sich nach den Angaben in der Offerte oder der entsprechenden Produktespezifikation. Bei Nichtvorliegen einer ausdrücklichen Garantiedauer gilt eine solche von 12 Monaten für Geräte, 6 Monaten für Software und Ersatzteile sowie 6 Monaten oder 30‘000 km bei Austauschgeräten für Fahrzeuge. Vorausgesetzt ist in jedem Fall eine rechtzeitige Rüge gemäss Ziffer 9 hiernach.

    Weitere oder andere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, werden ausdrücklich wegbedungen.

     

  9. Fristen für Reklamationen und Rügen

    Allfällige Reklamationen und Rügen müssen innert 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Einer Abnahme zugängliche Dienstleistungen von MT gelten als erfüllt, wenn der Kunde nach Übergabe der Lieferobjekte innert der Frist von 8 Tagen keine abnahmehindernden Mängel schriftlich an MT mitteilt oder wenn der Kunde das Lieferobjekt produktiv nutzt. Wenn im Rahmen der Dienstleistungserbringung Konzepte von MT erstellt werden, die Grundlage für die Realisierung von weiteren Dienstleistungen oder Produkten für den Kunden sind, gelten solche Konzepte als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht innert 8 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Konzepts schriftlich bei MT eine Ergänzung oder Abänderung des jeweiligen Konzepts verlangt. Bei der Lieferung von Produkten gilt die Lieferung als vertragsgemäss erfolgt, wenn der Kunde nicht innert 8 Tagen schriftlich Vorbehalte bei MT anmeldet.

     

  10. Rücksendungen

    Rücksendungen richtig ausgelieferter Lagerartikel werden nur angenommen, wenn MT einer Rücknahme zustimmt und wenn die Ware in einwandfreiem Zustand in Originalverpackung zurückgeschickt wird. Artikel, die nicht ab Lager geliefert wur- den, oder individuell für den Kunden angefertigt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Software wird nicht zurückgenommen.

     

  11. Haftung

    MT haftet gegenüber dem Kunden ausschliesslich für grobfahrlässig oder absicht- lich verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig wird insbesondere jede Haf- tung für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust ausgeschlossen.

     

  12. Einsatz der Produkte und Leistungen

    Der Kunde trägt die Verantwortung für Auswahl und Einsatz der von MT bezogenen Produkte und Dienstleistungen und für die damit erzielten Resultate. Insbesondere die Sicherung von Anlagen, der Daten und der Software vor Zerstörung, Missbrauch oder Zugriff Dritter übernimmt der Kunde. Er ist auch für die Schulung seines Personals sowie für die Integration der Produkte in eigene oder in Lösungen von Dritten verantwortlich.

     

  13. Geheimhaltung und Datenschutz

    Die Parteien werden als „vertraulich“ gekennzeichnete Informationen der anderen Partei, sowie Informationen der anderen Partei, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Gruppengesellschaften der jeweiligen Partei und von einer Partei hinzugezogene Dritte, soweit die Weitergabe an hinzugezogene Dritte für die Erbringung von Vertragsleistungen erforderlich ist. Die Parteien überbinden diese Verpflichtung zur Geheimhaltung in geeigneter Weise auf ihre Mitarbeitenden, Gruppengesellschaften und hinzugezogene Dritte.

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass MT, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, personenbezogene Daten des Kunden bearbeitet und im Rahmen der unternehmensweiten Bearbeitung auch einen Datentransfer ins Ausland und/oder an Dritte vornehmen kann. Es finden die Bestimmungen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von MT Anwendung, die unter www.mobatime.ch abrufbar sind.

     

  14. Schlussbestimmungen

    Änderungen oder Ergänzungen zu diesen VLB sind nur gültig, wenn sie in einem schriftlichen Zusatzvertrag festgehalten werden, der ausdrücklich auf diese VLB sowie den Einzelvertrag Bezug nimmt.

     

  15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese VLB und das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem materiellen Recht. Das Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

    Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dübendorf.

    SHA 04/2019

Allgemeine Bedingungen zum Einzelauftrag für Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen

  1. Anwendungsbereich

    Mit Inanspruchnahme von Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen der Mobatime AG („MT“) beauftragt der Kunde diese auf der Basis der vorliegenden Bedingungen zur Erbringung von Installations- Service-, Reparatur- und Supportleistungen.

     

  2. Leistungserbringung

    Die Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen am Installationsort oder auch durch Fernzugriff werden unter Anweisung des Kunden erbracht. MT steht für eine fachgerechte Auftragsausführung ein.

    Soweit im Rahmen der Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen Hardwarereparaturen erbracht werden müssen, wird MT defekte Hardware nach Aufwand instand stellen oder austauschen. Der Kunde akzeptiert auch neuwertige Austauschteile. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der MT über.

    Support betreffend Softwareproblemen wird nach Aufwand und nach den Anweisungen des Kunden erbracht. Dies gilt ebenso für das Zusammenspiel der einzelnen Softwarekomponenten untereinander und mit der entsprechenden Hardware.

     

  3. Datensicherung

    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vor einem Eingriff durch die MT die betroffenen Daten von ihm gesichert werden. MT übernimmt keine Haftung bei Datenverlust.

    Das Wiedereinlesen von Kundendaten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Verrechnung. MT übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit der Kundendaten.

     

  4. Separate Leistungen

    MT stellt wenn möglich Ersatzgeräte zu günstigen Konditionen bereit. Durch das Erbringen von Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen sind Änderungen an Produkten möglich, welche Abweichungen von bestehenden Produktespezifikationen zur Folge haben können und allenfalls das Zusammenwirken mit Produkten von Drittherstellern beeinflussen. MT ist nicht verantwortlich für dieses Zusammenwirken und übernimmt keine Forderungen von anderen Lieferanten.

    MT übernimmt keine Verantwortung bezüglich Einbindung am Netzwerk oder an verbundenen Drittprodukten des Kunden.

    Allenfalls zusätzlich notwendiger Aufwand an Netzwerkkomponenten oder Umsystemen gehen zu Lasten des Kunden.

     

  5. Voraussetzungen der Leistungserbringung

    MT geht davon aus, dass die in den entsprechenden Produktbeschreibungen für die Lizenzierung und den Einsatz der Softwareprodukte enthaltenen Voraussetzungen beim Kunden erfüllt sind.

    Der Kunde wirkt bei der Leistungserbringung durch MT im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er insbesondere Mitarbeiter, Arbeitsräume, IT-Systeme und Daten zur Verfügung stellt. Er gewährt der MT im benötigten Umfang unmittelbar und per Fernzugriff (remote) Zugang zu Systemen. Während der Erbringung von Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen durch MT vor Ort oder per Fernzugriff muss ein sachkundiger Ansprechpartner des Kunden verfügbar sein, der in der Lage ist, die erforderlichen Entscheidungen für den Kunden zu treffen.

    Kann MT Leistungen aufgrund einer ungenügenden Mitwirkung durch den Kunden nicht oder nur teilweise erbringen, gehen dadurch anfallende Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

     

  6. Bereitschaftszeit

    Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen können grundsätzlich von Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:45 und 13:15 bis 17:00 Uhr, ausgenommen an lokalen und offiziellen Feiertagen in Zürich sowie dem 24. und 31. Dezember, in Anspruch genommen werden. Leistungen ausserhalb dieser Zeiten richten sich nach den Möglichkeiten der MT und unterliegen einem Überzeitzuschlag.

     

  7. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

    Sämtliche Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Der anwendbare Stundensatz für Arbeits- und Reisezeit so- wie die Fahrtkostenpauschale richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von MT.

    Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag für eingesandte Geräte zu einem Pauschalbetrag erstellt. Dieser Betrag wird bei einem entsprechenden Reparaturauftrag bei MT angerechnet. Bei Nichterteilung des Reparaturauftrags innert 30 Tagen nach Zustellung des Kostenvoranschlages ist MT berechtigt, das Gerät auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden und den Kostenvoranschlag in Rechnung zu stellen.

    Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist MT berechtigt, nach erfolgloser Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem Kontokorrentzinssatz für Blankokredite der Zürcher Kantonalbank plus Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche der MT als gefährdet, können Leistungen ausgesetzt oder von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.

    Bis zur vollständigen Begleichung der Installations-, Service-, Reparatur- und Supportrechnungen bleiben gelieferte Softwareänderungen und Ersatzteile im Eigentum von MT. Während dieser Zeit ist es dem Kunden untersagt, über die Produkte zu verfügen.

     

  8. Garantie

    MT wird ihre Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen durch qualifiziertes Personal mit der notwendigen Sorgfalt erbringen.

    Bei nachgewiesenermassen grob unsorgfältiger Leistungserbringung durch MT wird MT ihre Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen unentgeltlich nachbessern, soweit die Beanstandung der Leistung mit Aufforderung zur sofort nach Auftreten des Fehlers schriftlich an MT mitgeteilt wird, spätestens jedoch drei Monate nach dem Erbringen der entsprechenden Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistung. Weitere oder andere Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden insbesondere auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz werden ausdrücklich wegbedungen.

     

  9. Haftung

    MT haftet gegenüber dem Kunden ausschliesslich für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, wird insbesondere jede Haftung für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust ausgeschlossen.

     

  10. Geheimhaltung und Datenschutz

    Die Parteien werden als „vertraulich“ gekennzeichnete Informationen der anderen Partei, sowie Informationen der anderen Partei, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Gruppengesellschaften der jeweiligen Partei und von einer Partei hinzugezogene Dritte, soweit die Weitergabe an hinzugezogene Dritte für die Erbringung von Vertragsleistungen erforderlich ist. Die Parteien überbinden diese Verpflichtung zur Geheimhaltung in geeigneter Weise auf ihre Mitarbeitenden, Gruppengesellschaften und hinzugezogene Dritte.

    Der Kunde ist damit einverstanden, dass MT, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, personenbezogene Daten des Kunden bearbeitet und im Rahmen der unternehmensweiten Bearbeitung auch einen Datentransfer ins Ausland und/oder an Dritte vornehmen kann. Es finden die Bestimmungen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von MT Anwendung, die unter www.mobatime.ch abrufbar sind.

     

  11. Schlussbestimmungen

    Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen zum Einzelauftrag für Installations-, Service-, Reparatur- und Supportleistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden und ausdrücklich auf diese Bedingungen sowie den Einzelauftrag Bezug nehmen.

     

  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Diese Allgemeinen Bedingungen und das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem materiellen Recht. Das Kollisionsrecht und das UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

    Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Dübendorf.

    SHA 04/2019

 

Allgemeine Bedingungen für den E-SHOP von Mobatime AG

  1. Anwendungsbereich

    Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten ausschliesslich für Geschäftsbeziehungen mit Mobatime AG via E-Shop, in diesen allgemeinen Bedingungen "E-Shop" genannt. Als E-Shop Produkte gelten nur diejenigen Artikel, die mit Preisen versehen sind und die im E-Shop bestellt werden können.

     

  2. Verbindlichkeit der im E-Shop veröffentlichten Angebote

    Veröffentlichte Produktbeschreibungen, Schemas, Bilder, sind unverbindlich. E-Shop behält sich jederzeit Änderungen vor.

     

  3. Lieferung und Installation

    E-Shop ist bemüht, die Shop-Artikel innert Wochenfrist zu liefern. Längere Fristen werden in der Regel schriftlich mitgeteilt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug sind in jedem Fall ausgeschlossen. Installation, Schulung und Inbetriebnahme sind in den E-Shop-Preisen nicht enthalten.

     

  4. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

    Veröffentlichte Preise und Wechselkurse für E-Shop-Produkte oder -Dienstleistungen können durch E-Shop jederzeit angepasst werden.

    Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist der Lieferant berechtigt, nach erfolgloser Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem Kontokorrentzinssatz für Blankokredite der Zürcher Kantonalbank plus Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche des Lieferanten als gefährdet, können Leistungen ausgesetzt oder von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Bei Neukunden kann die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

    Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises bleiben gelieferte Produkte im Eigentum von E-Shop, der berechtigt ist, seinen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Während dieser Zeit ist es dem Kunden untersagt, über die Produkte zu verfügen.

     

  5. Software Lizenzprodukte

    Der Lieferant erteilt dem Kunden für die bestellten und bezahlten Softwareprodukte, sowie für das zugehörige Material eine beschränkte, persönliche, nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Lizenz zum Gebrauch.

    Die Software darf nur zu Sicherungszwecken kopiert werden. Jegliche Umarbeitung oder Dekompilation ist – soweit nicht gesetzlich zulässig – untersagt. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, keinerlei Schritte zur unrechtmässigen Beseitigung von hardwaremässigen oder softwaremässigen Nutzungslimitierungen zu unternehmen. Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung ist nicht erlaubt.

     

  6. Garantie

    E-Shop leistet Gewähr, dass die gelieferte Hardware frei von Material- und Herstellungsfehler ist, welche den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen. Der Lieferant wird im Rahmen der vom jeweiligen Hersteller gewährten Produktgarantie allfällige, während der Garantiezeit aufgetretene Material- und Herstellungsfehler, in Abgeltung der Garantieansprüche des Kunden, während seiner Geschäftszeit kostenlos beseitigen, defekte Teile austauschen und die Funktionsfähigkeit wiederherstellen. Transportkosten, Verpackung, Montage- und Demontage sowie Reisekosten sind nicht Bestandteil der Garantieleistungen des Lieferanten. Keine Garantie wird geleistet bei Schäden, die vom Kunden selbst, oder von Drittfirmen zu vertreten sind. Keine Verantwortung übernimmt der Lieferant für verlorene Daten. E-Shop behält sich das Recht vor, anstelle von Nachbesserungsarbeiten, dem Kunden eine Folgeversion der Software zu liefern oder eine Umgehungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Garantieansprüche für Software von Drittherstellern richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen des Drittherstellers bzw. werden bei Nichtvorhandensein solcher Bestimmungen gänzlich ausgeschlossen.

    Die Garantiedauer beträgt 12 Monaten für Hardware, bzw. 3 Monaten für Software und Ersatzteile, bzw. 6 Monate oder 30‘000 km bei Austauschgeräten für Fahrzeuge. Weitere oder andere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, werden wegbedungen.

     

  7. Rückgaberecht

    Auf E-Shop-Artikel haben Kunden ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Lieferscheindatum, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: Die gelieferten Artikel müssen unbeschädigt, vollständig und in einwandfreier Originalverpackung zurückgeschickt werden.

     

  8. Haftung

    E-Shop haftet gegenüber dem Kunden ausschliesslich für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, wird insbesondere jede Haftung für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust ausgeschlossen.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dübendorf.

    04/2014/FWA

 

Teilnahmebedingungen Kurswesen

  1. Allgemeines

    Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen der Mobatime AG, im folgenden MT genannt und den Teilnehmenden an Kursen von MT, im folgenden Kunden genannt.

     

  2. Voraussetzungen für die Teilnahme

    Für den nachhaltigen Lernerfolg der Kursgruppe ist es erforderlich, dass alle Teilnehmer die in den Kursbeschreibungen aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

     

  3. Anmeldung

    Anmeldungen werden von MT schriftlich wie auch telefonisch entgegengenommen. MT bestätigt jede Anmeldung schriftlich. Mit dieser Bestätigung wird die Teilnahme am entsprechenden Kurs verbindlich.

     

  4. Kurspreise

    Es gelten die in den aktuellen Kursbeschreibungen angegebenen Kurspreise zuzüglich Mehrwertsteuer. In den Kurspreisen sind die Schulungsunterlagen und die Verpflegung enthalten.

     

  5. Abmeldung und Rechnungsstellung

    Falls ein Kurs nicht besucht werden kann, bitten wir um frühzeitiges Abmelden. Abmeldungen sind für Kunden ohne Kostenfolge, wenn sie spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn des Kurses bei MT vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Kurspreis in Rechnung gestellt. Im Falle einer späteren Absage oder bei unterbliebener Teilnahme hat MT das Recht auf die vereinbarten Kurskosten.

     

  6. Umbuchungen

    Aus organisatorischen Gründen, hat MT das Recht, Termine abzusagen. Der Kunde erhält in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wenn der Kunde es wünscht, wird MT versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen.

     

  7. Änderungen im Kursprogramm

    MT wird die Seminare entsprechend den jeweiligen Kursbeschreibungen durchführen. Abweichungen wie z.B. der Einsatz von Ersatzdozenten und aktualisierte Kursinhalte bleiben vorbehalten.

     

  8. Gewährleistung, Haftung

    Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Grundwissen das Seminarziel erreicht. Für den Schulungserfolg haftet MT nicht.

     

  9. Urheberrecht, Haftung

    Alle Rechte, Vervielfältigungen und Nachdrucke von Seminarunterlagen behält sich MT vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens MT dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden. Für Schäden aus Zuwiderhandlungen haftet der Kunde.

     

  10. Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dübendorf.

    01/2012/FWA

     

 

General Conditions of Sale and Delivery

  1. Scope

    These general conditions of sale and delivery (‘GCSD’) apply for all goods and services provided to customers by Mobatime AG (‘MT’), specifically including the supply of products, provision of services and the performance of other services. Amendments and supplements to these GCSD are subject to written agreement. General terms and conditions of the customer are without application, including where referred to by the customer.

     

  2. Offers, conclusion of contract

    Insofar as not otherwise communicated by MT, offers are valid for 30 days. Any product descriptions, diagrams, etc. enclosed with the offer serve to provide general information and are non-binding. Warranty of specific attributes is subject to express, written agreement. MT reserves the right to modify the product at any time, provided any such modification does not impair the functionality of the contractual object. Customer orders will be acknowledged in writing by MT, whereupon the content of the MT order acknowledgement shall become legally effective.

     

  3. Delivery and installation

    Delivery is effected at the cost and risk of the customer. MT will endeavour to meet specified delivery deadlines; but accepts no liability for such. Claims on the part of the customer for compensation due to delay in delivery are precluded in all cases. In the event of default of acceptance by the customer, MT may store the goods at the risk and cost of the customer or render the services at a later point in time, with any related additional costs to be borne by the customer. Installation, training and commissioning services are not included in the offered product prices.

     

  4. Performance of services

    MT will render any offered services under customer supervision. MT warrants proper and careful order fulfilment and may also effect recourse to commensurately qualified third parties for the performance of services. MT retains all intellectual property rights pertaining to the services rendered and any associated documentation.

     

  5. Prices and terms of payment, retention of title

    Insofar as the prices for products or services are not explicitly stated in the offer, the respectively applicable rates contained in the MT price list shall apply. In the event of exchange rate fluctuations, MT may adjust its prices at any time.

    Costs for delivery and packaging shall be borne by the customer. Expenses relating to services rendered at the customer’s site will be invoiced separately, whereby travelling time shall be deemed working time. All prices are exclusive of value added tax and advance recycling fees for hardware.

    Invoices are payable without deduction within 30 days of the invoice date. In the event of failure to effect payment by the due date, MT shall be entitled to charge default interest at a rate of 2% above the current account rate for open credit of the Zurich Cantonal Bank plus commensurate fees. Should MT payment claims be deemed at risk, further deliveries and services may be suspended by MT or become subject to pre-payment by the customer.

    Products delivered shall remain the property of MT until full payment of the purchase price has been effected. MT is entitled to register its reservation of ownership. During this period, the customer may not dispose of the products in question.

     

  6. Licensed software products

    In relation to the software products ordered and paid for by the customer, namely a specific version of computer programs, and any related documentation included with the delivery, MT grants the customer a personal, non-transferable and non-exclusive license to use the software products for the customer’s own purposes within the agreed scope. Software is provided to the customer without concession of proprietary rights solely for use during the contract term. No right to supply or use the source code is granted (including where such is surrendered to the customer for whatever reason). The customer is responsible for selection, installation and use of the software as well as any problem resolution sought through the use of such. The software may only be used on a computer or network recommended by MT.

    The software may be copied solely for archiving and security reasons and is to be marked accordingly by the customer. Subject to mandatory statutory provisions, any form of modification or de-compilation is prohibited. The customer expressly agrees to refrain from undertaking any action to illegally remove hardware- or software-related limitations of use. Any use of the software exceeding the scope of these provisions is prohibited. Subject to safeguarding customer business and trade secrets, MT may itself carry out on-site checks to ensure compliance with the requirements for contractual use of the software at the customer’s business or may commission a third party to do so (e.g. a trust company). In the event of violation of these provisions, MT may specifically revoke the user license granted to the customer without any entitlement to reimbursement of the respective licence fees.

    With regard to third-party software manufacturers, the provisions of the third-party manufacturer in question may additionally apply.

     

  7. Patents and copyrights

    The customer shall promptly notify MT in writing of any third-party claims for infringement of patents or copyrights and authorise MT to independently execute and settle the respective legal dispute. Accordingly, in any such case MT will bear the costs and responsibility for damages imposed upon the customer up to the value of the purchase price of the infringing product.

    Should the customer be legally prohibited from using the contractual object, as it so chooses MT must either procure a right of use for the customer, replace and/or modify the contractual object to prevent any further infringement of proprietary rights or take back the contractual object against reimbursement of the contract price.

     

  8. Warranty

    MT warrants that the hardware delivered by it is free of material and production defects that substantially impair the value or suitability of the products. Within the scope of the product warranty granted by the respective manufacturer and in settlement of the customer’s warranty claims, during normal business hours MT will remedy without charge any material and production defects that occur during the warranty period, replace defective parts and restore functionality. Transport costs, packaging, installation, deinstallation and travel costs are not included in the warranty granted by MT. No warranty is granted for damage occasioned by the customer or third-party companies, or which results from insufficient maintenance or failure to adhere to the instructions and guidelines for use. MT accepts no responsibility for any loss of data. Data recovery is also not included in the warranty.

    In respect of software manufactured by MT itself, documented and reproducible errors, i. e. non-conformance with the MT written description of functionality, which occur in the warranty period independently of the system environment (influences from the network, related systems, wiring), will be remedied free of charge within an appropriate period. In place of remedy, MT reserves the right to provide the customer with an upgraded version of the software or an alternative workaround.

    Warranty claims concerning software from third-party manufacturers are exclusively governed by the provisions of the third-party manufacturer in question.

    The warranty period commences upon delivery of the commensurate items in accordance with the information contained in the offer or the relevant product specifications. In the absence of an express warranty period, the warranty period is 12 months for devices, 6 months for software and spare parts and 6 months or 30,000 km for replacement devices for vehicles, subject in all cases to prompt notification of defects pursuant to Section 9 below.

    Additional or other guarantee or warranty claims on the part of the customer, specifically cancellation, reduction in price or compensation, are expressly precluded.

     

  9. Deadlines for complaints and notification of defects

    All complaints and notification of defects must be communicated in writing within a period of 8 days. Acceptance of goods or services provided by MT is deemed effected if the customer has not submitted written notification to MT of any defects impeding acceptance within a period of 8 days from handover of the respective delivery object, or where the customer has productively used the delivery object. Where concepts that form the basis for realisation of additional customer services or products are created by MT within the scope of service provision, such concepts shall be deemed accepted by the customer if the customer does not provide MT with a written request for supplementation or modification of the respective concept within 8 days from handover of such. Delivery of products is deemed effected in accordance with the contract where the customer does not register reservations in writing within a period of 8 days.

     

  10. Returns

    Returns of correctly delivered stock items are accepted solely where MT agrees to such and provided the goods are returned in faultless condition in their original packaging. Items that were not delivered ex stock or which were purpose-built for the customer may not be returned. Software may not be returned.

     

  11. Liability

    MT is responsible to the customer solely for damage/loss resulting from gross negligence or wilful intention. Insofar as permissible by law, any liability for indirect or consequential damages, such as loss of profit, unrealised savings, third-party claims or data loss, is precluded.

     

  12. Use of products and services

    The customer is responsible for the selection and use of products and services purchased from MT and for the commensurately achieved results. Specifically, the customer is responsible for safeguarding systems, data and software against destruction, misuse or third-party access. Moreover, the customer is also responsible for training its personnel and integration of the products into its own or third-party solutions.

     

  13. Non-disclosure and data privacy

    The contracting parties will treat as confidential all information from the other party marked as ‘confidential’ and information from the other party not evidently in the public domain and will not afford third-party access to such. Not deemed third parties in this regard are group companies of the respective contracting party and third parties to which a contracting party has effected recourse, insofar as disclosure to the third party in question is necessary to fulfil the contractual performance. The contracting parties shall impose this non-disclosure obligation on their employees, group companies and commissioned third parties by suitable means.

    The customer agrees that MT may process personal customer data insofar as necessary for contract performance and may also transfer data abroad and/or to a third party within the scope of company-wide processing. The provisions of the current MT data privacy statement retrievable from www.mobatime.ch apply.

     

  14. Concluding provisions

    Changes or supplements to these GCSD shall apply solely where specified in an additional written contract expressly referring to these GCSD and the individual contract in question.

     

  15. Applicable law and legal venue

    These GCSD and the commensurate contractual relationship are subject to substantive Swiss law. Provisions of the conflict of laws and the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods are without application.

    Place of performance and exclusive legal venue is Dübendorf, Switzerland.

    SHA 04/2019

 

General Terms and Conditions pertaining to Individual Orders for Installation, Service, Repair and Support Services

  1. Scope

    The customer duly commissions installation, service, repair and support services provided by Mobatime AG (‹MT›) on the basis of these Terms and Conditions for the Performance of Installation, Service, Repair and Support Services.

     

  2. Performance

    Installation, service, repair and support services rendered at the place of installation or via remote access are performed upon instruction by the customer. MT is responsible for ensuring correct fulfilment of the order.

    To the extent that hardware repairs are required within the scope of installation, service, repair and support services, MT will repair or replace defective hardware according to cost. The customer will also accept as-new replacement parts. Title to exchanged parts passes to MT.

    Support in the case of software problems will be provided according to cost and customer instructions; whereby the same shall also apply with regard to interaction between the individual software components and between the software components and commensurate hardware.

     

  3. Data backup

    The customer is responsible for backing up relevant data prior to any action on the part of MT. MT accepts no responsibility for data loss.

    Subsequent reloading of customer data is carried out solely at the express wish of the customer against commensurate charge. MT accepts no responsibility for the completeness of customer data.

     

  4. Separate services

    Where possible, MT will provide replacement devices on favourable terms. The provision of installation, service, repair or support services may require changes to products, which can result in variations to existing product specifications and may also influence interaction with the products of third-party manufacturers. MT is not responsible for any such interaction and accepts no claims from other suppliers.

    MT accepts no responsibility for integration into the network or with interconnected third-party customer products.

    Any additionally required expenditure for work on network components or peripheral systems shall be borne by the customer.

     

  5. Prerequisites for performance

    MT assumes that all requirements specified in the commensurate product descriptions regarding licensing and the use of software products have been met by the customer.

    With respect to service provision by MT, the customer shall cooperate to the necessary extent without charge, specifically ensuring the availability of staff, work spaces, IT systems and data. The customer will also provide MT with direct and remote system access to the requisite extent. Throughout the performance of installation, service, repair or support services undertaken by MT on site or via remote access, the customer must provide a suitably qualified contact person who is able to take the necessary decisions on behalf of the customer.

    Should MT be unable or only partially able to render the respective services owing to insufficient cooperation by the customer, any resulting additional costs will be borne by the customer.

     

  6. Periods of availability

    Recourse to installation, service, repair and support services is available from Monday to Friday from 8.00 am to 11.45 am and 1.15 pm to 5.00 pm, with the exception of local and official public holidays in Zurich and the 24th and 31st of December. Services outside these periods may be provided depending on MT capabilities and are subject to an overtime premium.

     

  7. Prices and terms of payment, retention of title

    All installation, service, repair and support services are charged according to time and cost incurred. The applicable hourly rate for work and travelling time as well as travel allowances are calculated according to the respectively applicable MT price list.

    A flat-rate cost estimate for equipment sent in can be calculated at the request of the customer. This amount will then be off-set against a commensurate repair order to MT. Should a repair order not be forthcoming within 30 days from provision of the cost estimate, MT will be entitled to return the device to the customer at the latter›s cost and risk and invoice the cost estimate accordingly.

    Invoices are payable without deduction within 30 days of the invoice date. In the event of failure to effect payment by the due date, following reminder for payment without success MT shall be entitled to charge default interest at a rate of 2% above the current account rate for open credit of the Zurich Cantonal Bank plus commensurate fees. Should MT payment claims be deemed at risk, services may be suspended or become subject to pre-payment.

    Supplied software updates and replacement parts remain the property of MT until installation, service, repair and support invoices have been settled in full. During this period, the customer may not dispose of the products in question.

     

  8. Guarantee

    MT will render installation, service, repair and support services with due care and attention using qualified personnel.

    In the event of substantiated grossly negligent provision of services by MT, MT will subsequently remedy installation, service, repair or support services without charge, provided the complaint regarding performance and commensurate request for remedy is communicated to MT in writing without delay following discovery of the defect; however, by no later than within three months following performance of the installation, service, repair or support service in question. Additional or other guarantee or warranty claims on the part of the customer, specifically cancellation, reduction in price or compensation, are expressly precluded.

     

  9. Liability

    MT is responsible to the customer solely for damage/loss resulting from gross negligence or wilful intention. Insofar as permissible by law, any liability for indirect or consequential damages, such as loss of profit, unrealised savings, third-party claims or data loss, is precluded.

     

  10. Non-disclosure and data privacy

    The contracting parties will treat as confidential all information from the other party marked as ‹confidential› and information from the other party not evidently in the public domain and will not afford third-party access to such. Not deemed third parties in this regard are group companies of the respective contracting party and third parties to which a contracting party has effected recourse, insofar as disclosure to the third party in question is necessary to fulfil the contractual performance. The contracting parties shall impose this non-disclosure obligation on their employees, group companies and commissioned third parties by suitable means.

    The customer agrees that MT may process personal customer data insofar as necessary for contract performance and may also transfer data abroad and/or to a third party within the scope of company-wide processing. The provisions of the current MT data privacy statement retrievable from www.mobatime.ch apply.

     

  11. Concluding provisions

    Changes or supplements to these terms and conditions for individual orders for installation, service, repair and support services shall apply solely where specified in writing with express reference to these terms and conditions as well as the individual order in question.

     

  12. Applicable law and legal venue

    These general terms and conditions and the commensurate contractual relationship are subject to substantive Swiss law. Provisions of the conflict of laws and the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods are without application.

    Place of performance and exclusive legal venue is Dübendorf, Switzerland.

    SHA 04/2019